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TrägerEvangelische Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim Zertifiziertvom Bundesforum Kinder und Jugendreisen Deutscher Schullandheimverband Für Selbstversorger:
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Corona PandemieGästeinformation über das HygienekonzeptLiebe Gäste, Wir halten uns immer an die jeweils neueste Verordnung des Landes NRW. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise entweder bei uns oder auf der Seite des Landes NRW (https://www.land.nrw/corona/faq) Gästeinformation über Hygienekonzept: Mahlzeiten: Können wir in der gewohnten Qualität und Weise anbieten. Veranstaltungsräume: Können wieder voll genutzt werden. 3G oder 2G in Nordrhein-Westfalen Für den Zugang zu Versammlungen und Veranstaltungen gelten je nach Art der Ereignisse entweder die 3G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert, also geimpft oder genesen, oder getestet) oder die 2G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert). Die 3G-Regel ist insbesondere anzuwenden bei allen Versammlungen im öffentlichen Raum nach Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit), bei Angeboten und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Angeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit, rechtlich erforderlichen Sitzungen von Gremien öffentlich-rechtlicher Institutionen – also auch kirchlicher Gremien – und Beerdigungen. Die 2G-Regel ist unter anderem anzuwenden bei Ausstellungen, in Gedenkstätten oder sonstigen Kultureinrichtungen, bei Konzerten, Aufführungen, Lesungen und sonstigen Kulturveranstaltungen, touristischen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und touristischen Busreisen (Freizeiten). Unter die 2G-Regel fallen auch alle Bildungs- oder Freizeitangebote nicht schulischer oder nicht berufsbezogener Art (also Gemeindekreise und ähnliches). |
![]() gelegen in der Natur und trotzdem angeschlossen an die Vielfalt der Ruhrregion. ![]() Pure Entspannung |