Loge der ev. Gemeinde Borbeck Vogelheim
Haus am Turm
„Haus am Turm“ – Evangelische Tagungs- und Begegnungsstätte
Träger

Evangelische Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim


Zertifiziert

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vom Bundesforum Kinder und Jugendreisen
Vier Sterne


Bett+Bike
bett and bike


Deutscher Schullandheimverband
Schullandheim

Für Selbstversorger:
Landheim Baldeney
Partner:
Freizeitheim Merkausen
Kontakt:

Haus am Turm
Am Turm 7
45239 Essen
Tel: 0201.40 40 67
Fax: 0201.84 054 37
info@hausamturm.de



Inoffizieller Schnappschuss

ein auf die Betten springendes Kind
Was man zu Hause nicht darf, das ist hier natürlich auch nicht erlaubt, aber Spaß macht es zweifellos.

Corona Pandemie

Gästeinformation über das Hygienekonzept

Liebe Gäste,
Wir freuen uns, dass Veranstaltungen in kleineren Gruppen wieder möglich sind und wir Sie im Haus am Turm begrüßen dürfen. In unserer Rolle als Gastgeber wollen wir in der jetzigen Situation verantwortungsbewusst agieren. Die Gesundheit sowie das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher verpflichten wir uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln im gesamten Haus. Hierbei berücksichtigen wir strikt behördliche Auflagen. Wir sind uns bewusst, dass die eine oder andere Maßnahme zu Einschränkungen führen kann.
Mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung finden wir einen gemeinsamen Weg durch die Maßnahmen. Solidarisch, fair und in enger Zusammenarbeit können wir es schaffen, diese Folgen für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, informieren wir Sie im Folgenden über die aktuellen Gegebenheiten vor Ort und die geltenden Verhaltensmaßnahmen.

Wir halten uns immer an die jeweils neueste Verordnung des Landes NRW. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise entweder bei uns oder auf der Seite des Landes NRW (https://www.land.nrw/corona/faq)
Gästeinformation über Hygienekonzept:
Mahlzeiten: Können wir in der gewohnten Qualität und Weise anbieten.
Veranstaltungsräume: Können wieder voll genutzt werden.

3G oder 2G in Nordrhein-Westfalen

Für den Zugang zu Versammlungen und Veranstaltungen gelten je nach Art der Ereignisse entweder die 3G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert, also geimpft oder genesen, oder getestet) oder die 2G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert). Die 3G-Regel ist insbesondere anzuwenden bei allen Versammlungen im öffentlichen Raum nach Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit), bei Angeboten und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Angeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit, rechtlich erforderlichen Sitzungen von Gremien öffentlich-rechtlicher Institutionen – also auch kirchlicher Gremien – und Beerdigungen.

Die 2G-Regel ist unter anderem anzuwenden bei Ausstellungen, in Gedenkstätten oder sonstigen Kultureinrichtungen, bei Konzerten, Aufführungen, Lesungen und sonstigen Kulturveranstaltungen, touristischen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und touristischen Busreisen (Freizeiten). Unter die 2G-Regel fallen auch alle Bildungs- oder Freizeitangebote nicht schulischer oder nicht berufsbezogener Art (also Gemeindekreise und ähnliches).




Haus am Turm

gelegen in der Natur und trotzdem angeschlossen an die Vielfalt der Ruhrregion.



Jugendliche im Gras

Pure Entspannung